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   OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00   

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OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2002,12010)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.04.2002 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2002,12010)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. April 2002 - 3 U 192/00 (https://dejure.org/2002,12010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang vom Gesellschaftsprozess nach§§ 161 Abs. 2, 124 Handelsgesetzbuch (HGB) zum Gesellschafterprozess nach §§ 161 Abs. 2, 171, 172, 128 HGB als Klageänderung; Gewillkürter Parteiwechsel ; Erforderlichkeit der Zustimmung des bisherigen Beklagten; Verlust der nach §§ 161, 124 HGB begründeten ...

  • Judicialis

    ZPO § 280; ; ZPO § 269 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; HGB § 161; ; HGB § 124

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines gewillkürten Parteiwechsels im Gesellschaftsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schweinfurt - 24 O 811/97
  • OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00
    Über die Zulässigkeit des Parteiwechsels ist nach § 280 ZPO durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGH NJW 1981, 989; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 303 Rdnr. 5).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können aber die Bestimmungen über die Klageänderung auf den gewillkürten Parteiwechsel auf der Beklagtenseite in der Berufungsinstanz nicht angewandt werden (BGH NJW 1981, 989, m.w.N.).

    Der bisherige Beklagte hat auch im Regelfall ein berechtigtes Interesse daran, nicht ohne sachliche Entscheidung aus dem Rechtsstreit auszuscheiden, weil er sonst Gefahr läuft, erneut mit der Klage überzogen zu werden; deshalb ist seine Zustimmungsverweigerung jedenfalls im Grundsatz nicht wegen Rechtsmißbrauchs unbeachtlich (BGH NJW 1981, 989).

  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 147/72

    Vermutung der Einwilligung bei gewillkürtem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00
    Der vom Kläger geltend gemachte Übergang vom Gesellschaftsprozeß (§§ 161 Abs. 2, 124 HGB) zum Gesellschafterprozeß (§§ 161 Abs. 2, 171, 172, 128 HGB) stellte einen gewillkürten Parteiwechsel und damit eine Klageänderung dar (BGHZ 62, 131; BGH NJW 1982, 238).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00
    Der vom Kläger geltend gemachte Übergang vom Gesellschaftsprozeß (§§ 161 Abs. 2, 124 HGB) zum Gesellschafterprozeß (§§ 161 Abs. 2, 171, 172, 128 HGB) stellte einen gewillkürten Parteiwechsel und damit eine Klageänderung dar (BGHZ 62, 131; BGH NJW 1982, 238).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2002 - 3 U 192/00
    Die Verweigerung der Zustimmung ist somit immer dann rechtsmißbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht anzuerkennen und ihm nach der gesamten Sachlage zuzumuten ist, in den bereits im Berufungsrechtszug schwebenden Rechtsstreit einzutreten (BGH NJW 1987, 1946, 1947, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 01.11.2004 - 3 U 166/03

    Zulässigkeit der Ausdehnung eines Rechtsstreites auf einen weiteren Beklagten in

    Die Reform der Zivilprozessordnung mit der Neuregelung für die Zulässigkeit neuen Tatsachenvortrages in der Berufungsinstanz lässt die o. g. Grundsätze unberührt(OLG Bamberg, Urteil vom 10.04.2002, OLGR Bamberg 2002, 444 f.; KG, Urteil vom 28.05.2002, BauR 2004, 135).
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